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Aufgaben und Rechte des/der Klassenelternvertreter*in:

Bindeglied in der Kommunikation zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und Lehrer*innen
• Infos des Elternvereins sind zeitnah und verlässlich weiterzuleiten (Einhaltung von Fristen!)
Kontaktdaten bitte aktuell halten, Änderungen unbedingt bekannt geben
• Infos aus der Sitzung sind für alle bestimmt!

Als Klassenelternvertreter*in hat man das Recht, an den nicht öffentlichen
Ausschuss-Sitzungen im Namen der eigenen Klasse teilzunehmen. Tut man das
nicht, hat die Klasse somit auch kein Mitspracherecht bei Entscheidungen. Das
kann zum Schaden der Schüler*innen sein! Ist man selbst UND die Stellvertretung verhindert, kann daher auch eine Ersatzperson beauftragt werden, als Vertretung an der Sitzung teilzunehmen!

Als Klassenelternvertreter*in sollte man stets objektiv und verbindend
zwischen den Parteien kommunizieren und die Kommunikationskette
beachten:

Eltern -> Lehrer*in -> Klassenvorständ*in/Elternvertreter*in -> Direktion

Auf keinen Fall hat man das Recht, Eltern oder gar Schüler*innen zu maßregeln
oder etwas direkt und ohne Abklärung zu kommentieren. Man kann bei
Konflikten innerhalb der Klasse vermitteln, es ist jedoch keinesfalls die Befugnis,
in diese direkt einzugreifen oder gar zu (ver)urteilen!

Weiters ist der/die KlassenELTERNvertreter*in ausschließlich für Anliegen
zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und Lehrer*innen und NICHT für Anliegen von bzw. zwischen Schüler*innen zuständig! Diese haben eine/n eigene/n Klassensprecher*in und eine
Schüler*innenvertretung in Ober- und Unterstufe!
Was innerhalb der Klasse passiert, geht uns Elternvertreter*innen und uns als
Elternverein erst etwas an, wenn Eltern an uns herantreten und die zuvor
unternommenen Versuche, etwas entlang der oben erklärten
Kommunikationskette zu klären, gescheitert sind!

Wertschätzende Kommunikation ist alles!

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